Richtlinie zum Einstiegsgeld


Ziel und Gegenstand
Das Einstiegsgeld dient der Unterstützung arbeitsloser Menschen beim Einstieg in die Selbstständigkeit oder bei der Aufnahme einer abhängigen Beschäftigung.

Antragsberechtigte
Antragsberechtigt sind Hilfebedürftige, die Arbeitslosengeld II nach dem SGB II beziehen. Voraussetzungen Die abhängige Beschäftigung oder Selbstständigkeit muss auf Dauer die Abhängigkeit von Hilfeleistungen beenden können. Die Aufnahme einer selbstständigen Tätigkeit muss hauptberuflichen Charakter haben.

Art und Höhe der Förderung
Die Förderung erfolgt in Form eines Zuschusses für höchstens 24 Monate. Die Höhe der Förderung bemisst sich nach der Dauer der Arbeitslosigkeit und der Größe der Bedarfsgemeinschaft des Arbeitsuchenden. Neben dem Einstiegsgeld können auch Darlehen und Zuschüsse für die Beschaffung von Sachgütern an Selbstständige gewährt werden, maximal 5.000 EUR.

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